Der Stiftungszweck

Stiftungszweck der Paul und Gudula Meyer-Stiftung ist es, betagten Mitmenschen das Leben zu erleichtern und lebenswert zu gestalten.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Bei der Umsetzung
des Stiftungszwecks kann der Vorstand zeitliche und sachliche Prioritäten setzen.
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung hilfsbedürftiger alter Menschen und die Förderung
der Altenhilfe. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung
dieser steuerbegünstigten Zwecke durch Körperschaften des öffentlichen Rechts und andere
steuerbegünstigte Körperschaften.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung
von Menschen ab 70 Jahren, deren körperlicher und auch finanzieller Zustand es
erfordert, ihnen Hilfe zukommen zu lassen;
von Alten- und Pflegeheimen in der Trägerschaft von Körperschaften des öffentlichen
Rechts oder anderen steuerbegünstigten Körperschaften, damit hier alten und
hilflosen Menschen menschliche Warme vermittelt werden kann, ggf. durch
medizinische und sanitäre Hilfen,
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht.

Wenn Sie eine förderwürdige Einrichtung kennen, die Menschen im Alter von 70 oder mehr Jahren die Lebensfreude erhält, zurück bringt oder bei der Bewältigung des Alltages hilft, wenden Sie sich doch einfach per E-Mail oder per Post an unsere Stiftung. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen um die Möglichkeit einer Förderung zu besprechen.